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   LG Hamburg, 05.12.2018 - 314 O 48/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,63284
LG Hamburg, 05.12.2018 - 314 O 48/18 (https://dejure.org/2018,63284)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2018 - 314 O 48/18 (https://dejure.org/2018,63284)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 314 O 48/18 (https://dejure.org/2018,63284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 BGB, § 311 Abs 3 BGB, § 823 Abs 2 S 1 BGB, § 27 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Anspruch eines Fondsanlegers gegen Ersteller eines internen Audits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2018 - 314 O 48/18
    Nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10, zitiert nach juris.de) kommt allerdings auch der in einen Prospekt einbezogenen Erklärung eines Garanten, wie z.B. des mit beruflicher Fachkenntnis ausgestatteten Sachwalters, die Wirkung eines Prospektes zu mit der Folge einer Haftung für deren Unrichtigkeit.
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 210/06

    Persönliche Haftung des Vorstands aus c.i.c. wegen unrichtiger Angaben gegenüber

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2018 - 314 O 48/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterliegen ihr Personen, die bei den Vertragsverhandlungen über den Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Fonds als Vertragspartner oder Treuhandkommanditist oder Vertreter, Sachwalter oder Verhandlungsführer persönliches Vertrauen des Anlegers in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss beeinflusst haben (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.3.1982, Az. II ZR 114/81; BGH, Urteil vom 2.6.2008, Az. II ZR 210/06; alle zitiert nach juris.de).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2018 - 314 O 48/18
    Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds unter Verwendung von Prospekten angebahnt wurde ( BGH, Urteil vom 7.7.2003, Az. II ZR 18/01, zitiert nach juris.de).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2018 - 314 O 48/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterliegen ihr Personen, die bei den Vertragsverhandlungen über den Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Fonds als Vertragspartner oder Treuhandkommanditist oder Vertreter, Sachwalter oder Verhandlungsführer persönliches Vertrauen des Anlegers in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss beeinflusst haben (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.3.1982, Az. II ZR 114/81; BGH, Urteil vom 2.6.2008, Az. II ZR 210/06; alle zitiert nach juris.de).
  • AG Frankfurt/Main, 21.01.2013 - 7310 Js 230995/12
    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2018 - 314 O 48/18
    Soweit die Klagepartei sich auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main, u.a. dargelegt in der Anklageschrift zum Verfahren 7310 Js 230995/12 bezieht, wird auch in der Anklageschrift lediglich eine Kenntnis der Mitarbeiter der Beklagten behauptet, ohne dass diese jedoch im Einzelnen sich an Tatsachen festmacht.
  • OLG Hamburg, 26.06.2020 - 9 U 28/19

    Anspruch eines Anlegers auf Schadensersatz aus das Anlageobjekt betreffenden

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.12.2018, Az. 314 O 48/18, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 05.12.2018 verkündeten Urteils des LG Hamburg, Az. 314 O 48/18, wie folgt zu entscheiden:.

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